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Haus in Köln - Sürth
Kaufpreis: 289.000 €
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Kontaktadresse:

baardse GmbH
Bernhard-Feilchenfeld-Str. 11
50969 Köln
Tel. 0221 944060-0
Fax 0221 944060-28


Service · Aktuelles


Traumhäuser mit erneuerbaren Energien

Berlin, 31.08.2010: Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ruft zum Online-Wettbewerb "Deutschlands schönste Effizienzhäuser: Energie aus Holz - Erde - Sonne" auf. Unter www.zukunft-haus.info/effizienzhaus [1]  können private Hausbesitzer, deren Häuser energetisch vorbildlich sind und mit erneuerbaren Energien heizen, ihre Häuser anmelden und am Wettbewerb teilnehmen. Den Gewinnern winken Sach- und Geldpreise im Wert von mehr als 12.000 Euro. Unter allen Teilnehmern verlost die dena ein iPad.

"Effizienzhäuser verbrauchen wenig Energie, machen unabhängig von schwankenden Energiepreisen und stehen für einen hohen Wohnwert. Wir möchten mit dem Wettbewerb zeigen, dass diese Häuser keine Exoten sind, sondern in fast jeder Nachbarschaft zu finden sind", so Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

Voraussetzung zur Teilnahme sind der Eintrag in die Effizienzhaus-Datenbank der dena und die Nutzung von erneuerbaren Energien. Sanierte Häuser müssen mindestens den Energiestandard Effizienzhaus 100, Neubauten mindestens Effizienzhaus 70 erreichen.
Die energetische Qualität des Hauses muss mit einem Energieausweis oder einem vergleichbaren Nachweis belegt werden.

Eine Fachjury wählt eine Finalrunde in den Regionen Nord-, Süd,
West- und Ostdeutschland aus. Wer die regionalen Gewinner des Effizienzhauses 2010 sein werden, können die Internetnutzer von Flensburg bis Passau, von Cottbus bis Aachen dann selbst entscheiden.
Unter den besten und interessantesten Objekten können sie ihren persönlichen Gewinner auswählen. In jeder Region werden die drei schönsten Häuser prämiert. Der Teilnahmeschluss ist der 30.
September 2010.
 

Autor: www.dena.de

Der richtige Zeitpunkt für Solarwärme in Altbauten

Köln, 18.08.2010: Bei Neubauten ist Wärme aus erneuerbaren Energien mittlerweile Pflicht. Die beliebteste Variante sind Solarthermieanlagen. Sie erwärmen das Trinkwarmwasser, größere Anlagen unterstützen die Heizung. Doch auch für  Altbauten kann sich bei guter Planung eine moderne Solaranlage lohnen, besonders wenn sowieso eine Modernisierung ansteht. Hausbesitzer sparen dabei bares Geld: Im Sommer können sie ihr Warmwasser meist komplett dank der Sonne erwärmen, der Heizkessel bleibt aus. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) zeigt, was zu beachten ist.

Es bietet sich an, eine Solarwärmeanlage zu installieren, wenn die Heizung modernisiert wird. Das lohnt sich oft schon, wenn die Heizung älter als 15 Jahre ist. Ein Speicher, der die Wärme der Sonne aufnimmt und sie für das Warmwasser oder auch die Heizung aufbewahrt, ist neben den Kollektoren das Kernstück der Anlage. Soll die Gratiswärme von der Sonne für die Heizung erst in einem zweiten Schritt genutzt werden, rät die dena, gleich die entsprechenden Anschlüsse mit vorzusehen. Das erleichtert die spätere Erweiterung.
Solarwärmeanlagen können mit allen modernen Heizungen kombiniert werden, zum Beispiel mit Pelletheizungen, Wärmepumpen oder effizienten Brennwertkesseln.

Um die Sonnenenergie vom Dach in den Keller zu bringen, müssen Leitungen von den Kollektoren zum Warmwasserspeicher verlegt werden.
Eine gute Planung vermindert größere Bauarbeiten: Vorausschauende Bauherren verlegen die benötigten Leitungen zum Beispiel einfach in einem nicht genutzten Kaminschacht. Steht die Zentralheizung auf dem Dachboden, ist der Weg von Kollektor zu Wasserspeicher nur kurz.

Oft lohnt es sich, den Einbau einer Solaranlage mit anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen im Haus zu verbinden. Wenn das Dach neu eingedeckt wird, können die Solarkollektoren Hand in Hand mit den Dachdeckerarbeiten montiert werden. Dachintegrierte Kollektoren sparen in diesem Fall sogar die entsprechende Fläche an Dachziegeln ein.
Wenn das bestehende Dach intakt bleiben soll, bietet sich eine Aufdach-Montage an, die die Kollektoren sicher auf dem Dach verankert.


Ein umfassend energetisch saniertes Haus verbraucht bis zu 90 Prozent weniger Energie als ein vergleichbarer unsanierter Altbau und kann mit einem dena-Gütesiegel als Effizienzhaus zertifiziert werden.
Die dena empfiehlt, bei größeren Sanierungsmaßnahmen einen Energieberater hinzuzuziehen. Hinweise zur Expertensuche und Tipps zu Fragen rund um die Sanierung und erneuerbare Energien stehen im Internet unter www.zukunft-haus.info [1]  bereit.

Autor: www.dena.de

Unklare Förderung? Jetzt Energieberater fragen

ENERGIEBERATER BEHALTEN DEN ÜBERBLICK BEI DER SANIERUNG

Köln, 10.08.2010: Hausbesitzer, die jetzt die Sanierung ihres Hauses planen, sollten unbedingt einen Energieberater hinzuziehen. Gerade auf Grund der aktuellen Änderungen der KfW-Förderung und des Marktanreizprogramms empfiehlt Christian Stolte, Experte der Deutschen Energie-Agentur GmbH


(dena): "Egal ob eine Heizungserneuerung, eine komplette Sanierung oder der Einsatz erneuerbarer Energien geplant ist: Eine Energieberatung ist für Hausbesitzer der erste Schritt um aus den eigenen vier Wänden ein zukunftssicheres und energiesparendes Effizienzhaus zu machen. Der regionale Energieberater kennt für jede Maßnahme die optimale Förderung." Unter
www.zukunft-haus.info/expertensuche [1]   finden Hausbesitzer eine
Liste der zugelassenen Energieberater in ihrer Nähe.

Um die Möglichkeiten zur Energieeinsparung am Haus genauer zu ermitteln, sollte ein »Vor-Ort-Energieberater« oder ein »Gebäudeenergieberater im Handwerk« hinzugezogen werden. Für die Energieberatung können Hausbesitzer von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) besonders unbürokratisch Fördermittel erhalten. Der »Vor-Ort-Energieberater« übernimmt die Antragstellung. Der Zuschuss beträgt bis zu 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens aber die Hälfte der Beratungskosten.

STAATLICHER ZUSCHUSS FüR ENERGIEBERATUNG VOR UND WäHREND DES BAUS

Die geförderte Energieberatung enthält neben der Analyse der energetischen Qualität des Gebäudes und der Heiztechnik auch einen ausführlichen Beratungsbericht. Dieser enthält Empfehlungen, ob der Wärmeschutz verbessert werden kann, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und ob eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.

Auch für die fachgerechte Begleitung einer umfassenden Sanierung durch einen Fachmann zahlt der Staat einen Zuschuss: 50 Prozent der für die Begleitung anfallenden Kosten. "Eine komplette energetische Sanierung ist eine Aufgabe für den Fachmann. Die dena rät daher, als erstes den Energieberater zu beauftragen", so dena-Experte Stolte weiter. Die abschließende Qualitätssicherung, beispielsweise durch Wärmebilder, wird ebenfalls staatlich gefördert.

Anspruch auf Förderung haben Eigentümer von Wohngebäuden, bei denen die Baugenehmigung vor dem 31.12.1995 erteilt wurde und die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Autor: www.dena.de

HAUSSANIERER ERHALTEN WIEDER FöRDERUNG FüR WäRME AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN

SPERRE FüR MARKTANREIZPROGRAMM AUFGEHOBEN

Köln, 28.07.2010: Hausbesitzer, die ihre alte Heizung mit erneuerbaren Energien auf den neuesten Stand der Technik bringen wollen, können wieder mit attraktiven Fördermitteln aus dem Marktanreizprogramm (MAP) rechnen.
Der Haushaltsausschuss hat eine Aufhebung der Haushaltssperre beschlossen. "Wir empfehlen Hausbesitzern mit alten Heizungen, ihre Heizungen zu erneuern und die Förderung zu nutzen. Die Investition in eine Solarthermieanlage, Holzpelletheizung oder Wärmepumpe lohnt sich dank sinkender Heizkosten und staatlicher Förderung doppelt", so Thomas Kwapich, Bereichsleiter der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Die dena gibt hier einen Überblick zu den verschiedenen Förderbedingungen für erneuerbare Energien in bestehenden Gebäuden:

SOLARANLAGEN

Eine thermische Solaranlage mit acht Quadratmeter Kollektorfläche, die Energie für die Heizung und Trinkwarmwasser liefert, wird vom Staat mit 720 Euro gefördert. Solaranlagen zur reinen Trinkwarmwasserversorgung fallen zukünftig aus der Förderung heraus.
Die alleinige Energieversorgung von Gebäuden mit Solaranlagen ist derzeit noch nicht möglich. Deshalb werden effiziente Anlagenkombinationen extra gefördert. Wer seinen alten Kessel beispielsweise durch ein neues Brennwertgerät ersetzt, erhält bis 31.12.2010 einen Bonus von 400 Euro. Installieren Hausbesitzer zusätzlich zur Solaranlage eine förderfähige Pelletheizung oder Wärmepumpe als Heizsystem, erhalten sie einen weiteren Bonus von 500 Euro. Eine Solarthermieanlage liefert in den warmen Monaten meist genug Energie, um den Trinkwarmwasserbedarf eines Hauses zu decken.
Der Heizkessel kann dann ausgeschaltet werden.

HOLZHEIZUNGEN

Den Einbau eines neuen Holzpelletkessel mit Pufferspeicher unterstützt der Staat mit mindestens 2.500 Euro. Moderne Holzpelletheizungen funktionieren genauso komfortabel und verlässlich wie konventionelle Heizsysteme. Wichtig ist genügend Lagerfläche für die Pellets. Allerdings gibt es auch hier innovative Lösungen:
So können unter Treppenbauten in kleinen Reihenhäusern die Pellets gelagert werden. Auch preislich sind sie eine echte Alternative zu Öl und Gas, da ihre Energiekosten in den letzten Jahren konstant niedriger als die der fossilen Rohstoffe waren. Besonders emissionsarme und effiziente Holzpelletkessel sind mit dem Blauen Engel gekennzeichnet.

WäRMEPUMPEN

Bei der Förderung der Wärmepumpe kommt es auf die verwendete Technik an. Hausbesitzer eines Einfamilienhauses, die eine Erdwärmepumpe einbauen, erhalten eine Förderung von maximal 2.400 Euro. Beim Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe reduziert sich der Zuschuss auf höchstens 1.200 Euro für ein Einfamilienhaus. Eine Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme des Erdreichs, Wassers oder der Luft als Wärmequelle. Am effizientesten sind Erdwärmepumpen, da das Erdreich im Gegensatz zur Außenluft auch im kalten Winter relativ konstante Temperaturen aufweist. Wärmepumpen lohnen sich nur in gut gedämmten Häusern.

Wer auch gleichzeitig seinen Energieverbrauch senken möchte, sollte über eine energetische Modernisierung zum Effizienzhaus nachdenken.
Ein umfassend gedämmtes Haus verbraucht bis zu 90 Prozent weniger Energie als ein vergleichbarer unsanierter Altbau und kann mit einem dena-Gütesiegel als Effizienzhaus zertifiziert werden. Unter www.zukunft-haus.info [1]  erhalten Interessierte weiterführende Informationen.

Autor: www.dena.de
 

Effizienzhäuser für den „Tag der Energiespar-Rekorde“ gesucht

JETZT ANMELDEN UND AM 25./26. SEPTEMBER EFFIZIENZHAUS FüR BESUCHER öFFNEN

Berlin, 24.07.2010: Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ruft Bauherren, Vermieter, Architekten, Planer und Handwerker auf, sich am „Tag der Energiespar-Rekorde“ am 25. und 26. September 2010 zu beteiligen. An diesem Aktionstag öffnen bundesweit Effizienzhäuser ihre Türen für Besucher. Eigentümer können ihr energiesparendes Zuhause präsentieren, Fachleute ihr Angebot und die von ihnen betreuten Bauvorhaben vorstellen. Anmeldungen sind ab sofort online auf www.zukunft-haus.info/energiesparrekorde [1]  möglich.

Vorreiter gesucht: Anmelden und mitmachen Mitmachen können Eigentümer von energieeffizienten Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie von öffentlichen Gebäuden. Sanierte Häuser müssen mindestens den Energiestandard Effizienzhaus 100, Neubauten mindestens Effizienzhaus 70 erreichen. Es können sowohl fertig gestellte Effizienzhäuser als auch Baustellen gezeigt werden.
Bei kurzen Führungen sollen interessierten Besuchern die technischen und baulichen Besonderheiten vorgestellt und in Gesprächen individuelle Fragen beantwortet werden. Neben der baulich-technischen Seite sollen Besucher bei Wohnungsbesichtigungen auch den besonderen Wohnkomfort in Effizienzhäusern erleben können.

Am „Tag der Energiespar-Rekorde“ öffnen Effizienzhäuser bereits zum vierten Mal ihre Türen. Im letzten Jahr informierten sich mehr als 5.000 interessierte Besucher in über 100 Orten anhand der guten Beispiele in ihrer Nachbarschaft zu allen Fragen rund um energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie erneuerbare Energien. Der Aktionstag wird unterstützt durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie das Institut für wirtschaftliche Ölheizung (IWO).

Autor: www.dena.de
 

Newsletter KIB 12/2010

Eigenheimkäufer wollen in die Speckgürtel von Großstädten

 

Das Wunsch-Eigenheim von Kaufinteressenten liegt im Speckgürtel einer Großstadt, ist nicht weit von Geschäften sowie Wald und Wiese entfernt und gut ans öffentliche Verkehrsnetz angebunden.

Das ergab eine Umfrage des Finanzierers Interhyp und des Onlineportals Immobilienscout24 unter 3.600 Eigenheiminteressenten. So gab die Hälfte der Teilnehmer an, in Stadtnähe leben zu wollen, etwa 37% bevorzugen die Stadt, nur etwa 12% wollen aufs Land. Mit 65% der Befragten erklärten die meisten, dass ihnen im Umfeld der Immobilie gute Einkaufsmöglichkeiten am wichtigsten seien. Öffentliche Verkehrsmittel nannten 55%, die Nähe zur Natur 43%. Den wenigsten Befragten sind Sport (8%), Gastronomie (9%) und ein kulturelles Angebot (10%) besonders wichtig.

 

 

Grundbucheinsicht durch Makler?

Ein alltägliches Problem in der Praxis für den Makler: Er hat seine Tätigkeit erbracht, eine Abschrift des Kaufvertrages erhält er nicht. Um seine Provisionsrechnung zu stellen, ist er auf Angaben zum Kaufpreis angewiesen. Erhält er diese von den Kaufvertragsparteien nicht, stellt sich die Frage, ob er berechtigt ist, in das Grundbuch einzusehen. Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem Urteil (Az 3 W 1228/09) wie folgt entscheiden: „Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 46 Abs. 1 GBV i.V.m. § 12 Abs. 3 GBO, Einsicht in die Grundakten zu nehmen und dadurch den vereinbarten Kaufpreis zu erfahren, hat der Grundstücksmakler allenfalls, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines nach der Kaufpreishöhe zu berechnenden Provisionsanspruchs spricht.“

Die Entscheidung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Grundbuch – anders als das Handelsregister – nicht öffentlich ist und die Einsichtnahme ein berechtigtes Interesse erfordert. Insoweit ist eine besonders sorgfältige und strenge Prüfung erforderlich, ob tatsächlich ein solches, also nach allgemeiner Ansicht verständiges Interesse vorliegt.

Die Einsicht in das Grundbuch durch den Makler wird daher die Ausnahme bleiben und sicherlich auch von regionalen Handhabungen abhängen. (Quelle: Breiholdt.de)

 

 

Fast jede zweite Kommune will die Grundsteuer erhöhen

 

47% der Kommunen planen als Reaktion auf sinkende Steuereinnahmen und steigende Sozial- und Personalausgaben eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes. Dies ergab eine repräsentative Befragung von Ernst & Young unter 300 Kommunen wie die „Immobilien-Zeitung“ berichtete.

Außerdem planen 68% der Kommunen die Unterhaltsausgaben für Straßen und Gebäude zu strecken. 55% wollen Neuinvestitionen in Stadtentwicklung oder Straßenbau reduzieren. Weitere geplante Maßnahmen sind unter anderem die Erhöhung der Gebühren für Wasser (17%), die Straßenreinigung (16%) und die Müllentsorgung (10%).

Nur 16% der Städte und Kreise wollen keine Steuern oder Gebühren erhöhen.

7% der Kommunen wollen auf die Haushaltsmisere reagieren, indem sie das Instrument der Öffentlich-Privaten-Partnerschaften intensiver nutzen. 6% planen eine Privatisierung ihrer Wohnungsbaugesellschaften, 2% auch Privatisierungen des übrigen Immobilienbestands.

 

 

BGH: Fertighausanbieter darf in AGB Bürgschaft von privaten Bauherrn verlangen

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fertighausanbieters für wirksam erklärt, die den privaten Bauherrn verpflichtet, eine unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft zur Absicherung aller Zahlungspflichten aus dem Vertrag vorzulegen. Danach muss der Bauherr die Bürgschaft in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn erbringen. Ein Verbraucherschutzverein hatte gegen die Klausel geklagt - zu Unrecht, wie die Karlsruher Richter in einer Entscheidung befanden (Az. VII ZR 165/09). Der Bauherr sei nicht unangemessen benachteiligt, auch wenn er mit den Kosten der Bürgschaft in Form der Avalprovision der Bank belastet werde.

Ein Bauunternehmer kann nun auch vom privaten Einfamilienhausbauer eine Sicherheit verlangen, um das Ausfallrisiko zu minimieren.

 

 

Baulandpreise 2009 erneut gesunken

 

Die Baulandpreise für Wohnimmobilien sind im vergangenen Jahr um durchschnittlich 2,5% auf 127 Euro/qm gesunken. Das meldet das ifs Städtebauinstitut auf der Basis von Zahlen des Statistischen Bundesamts. Bereits 2008 ging es mit den Preisen um 1,5% nach unten, nachdem sie seit 1999 (71 Euro/qm) mit nur einer Ausnahme gestiegen waren. Zwischen 1999 und 2009 fiel auch die Zahl der Verkaufsfälle von mehr als 105.000 baureifen Grundstücken auf weniger als 55.000 (-47,6%), der Kaufwert sank von 6,7 Mrd. Euro auf 5,3 Mrd. Euro. Die Preisrückgänge im vergangenen Jahr waren bedingt durch die Entwicklungen in Westdeutschland: Hier sanken die Preise 2009 um 5,1% auf 149 Euro/qm (2008: -3,7%), während sie im Osten der Republik seit 2006 stabil bei 47 Euro/qm geblieben sind. Die Stadtstaaten mit ihren geringen Fallzahlen blieben außen vor. Am stärksten sanken die Preise in Mecklenburg-Vorpommern (-15% auf 56 Euro/qm) und Bayern (-9,7% auf 205 Euro/qm)

Mit 52% auf 44 Euro/qm am deutlichsten nach oben zogen sie in Sachsen-Anhalt, gefolgt von Sachsen mit 11% auf 58 Euro/qm.

 

 

Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem Gaubenausbau

 

Ein Auftraggeber kann sich nicht nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage von dem Werkvertrag lösen, wenn er selbst für die falsche Geschäftsgrundlage verantwortlich ist, stellte das OLG Hamm klar. Im entschiedenen Fall hatte der Auftraggeber einen Gaubenausbau an einem vermeintlichen Pfettendach beauftragt. Er hatte dem Auftragnehmer hierzu bereits einen von einem Architekten erstellten fertigen Bauplan und ein dazu passendes konkretes Leistungsverzeichnis übergeben. Sodann stellte sich jedoch heraus, dass es sich nicht um ein Pfettendach, sondern um ein Sparrendach handelt und der geplante Gaubenausbau so nicht möglich war. Nach Aufhebung des Vertrages weigerte sich der Auftraggeber unter Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage, den bisherigen Aufwand des Auftragnehmers zu vergüten. Da die konkrete Fehleinschätzung auf den Auftraggeber selbst zurückging, drang er mit dieser Argumentation jedoch nicht durch.

 

 

Redaktion: Sprachgut – Agentur für Immobilienkommunikation, Bernhard Hoffmann

 

 

Vor dem Urlaub die Stromkosten nicht vergessen

Köln, 07.07.2010: Wer in den Urlaub fährt, sollte vor der Abfahrt nach unnötigen Stromverbrauchern in der Wohnung suchen und Geräte, die in der Abwesenheit nicht benötigt werden, komplett vom Netz trennen. Denn:

Zur Urlaubszeit verbrauchen in vielen deutschen Haushalten Geräte im Stand-by-Betrieb auch dann unbemerkt Strom, wenn Haus oder Wohnung leer stehen. Die _Initiative EnergieEffizienz_ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) gibt Tipps, was Verbraucher beim Urlaubscheck vor der Abreise beachten sollten:

Vor allem Geräte der Unterhaltungselektronik - wie Fernseher, DVD-Player oder Hifi-Anlage - verursachen Stromkosten durch unnötigen Stand-by-Verbrauch. Ähnlich verhält es sich mit dem PC und den dazugehörigen Geräten wie Drucker, Scanner, Router oder Modem. Auch Mikrowellen, Kaffeevollautomaten, elektrische Zahnbürsten und Ladegeräte für mobile Telefone ziehen an der Steckdose weiter unnötig Strom. Um alle Geräte komplett vom Netz zu trennen, empfiehlt es sich, eine schaltbare Steckdosenleiste zu benutzen.

Kühl- und Gefriergeräte gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Um Stromkosten zu reduzieren, kann der Kühlschrank für die Dauer des Urlaubs abgetaut und ausgeschaltet werden. Die Türen sollten auch nach dem Abtauen geöffnet bleiben, so dass sich im Inneren kein Schimmel bildet.

Bei der elektrischen Warmwasserversorgung kann es sinnvoll sein, den Elektroboiler abzuschalten. Während sich dies bei kleinen Geräten schon bei kurzer Abwesenheit lohnt, sollten größere Speicher dagegen nur bei längerer Abwesenheit abgeschaltet werden. Aus Hygiene-Gründen ist es ratsam, das Wasser im Boiler beim ersten Einschalten über 60°C zu erhitzen.

Vor dem Steckerziehen sollten Verbraucher prüfen, ob Elektrogeräte problemlos vom Netz getrennt werden können. Um zu vermeiden, dass bei Unterbrechung der Stromversorgung zum Beispiel vorprogrammierte Einstellungen verlorengehen, ist es ratsam, im Zweifelsfall einen Blick in die Gebrauchsanweisung zu werfen.

Weitere Informationen rund um das Thema Stromeffizienz im Haushalt unter

www.stromeffizienz.de [1] _ oder bei der kostenlosen

Autor: www.dena.de

Energie-Hotline: 08000 736 734. Die Initiative EnergieEffizienz_ ist eine Kampagne der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

In vier Schritten zum energieeffizienten Unternehmen

 

Köln, 06.07.2010: Nur rund 20 Prozent der deutschen Unternehmen aus Industrie und produzierendem Gewerbe steigern bislang gezielt und betriebsübergreifend ihre Energieeffizienz. Gleichzeitig rechnen viele Unternehmen langfristig mit steigenden Energiepreisen*. Mit Hilfe eines Energiemanagements können Unternehmen Energieverbrauch, Kosten und CO2-Emissionen deutlich senken. Die _Initiative EnergieEffizienz_ der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unterstützt Unternehmen mit einem Handbuch und einem Online-Angebot auf www.industrie-energieeffizienz.de

 

 

[1] bei der Einführung eines betrieblichen Energiemanagements.

 

"Energiemanagement hat das Ziel, den Energieeinsatz in einem Unternehmen - vom Energieeinkauf bis hin zum Verbrauch - systematisch und dauerhaft zu senken. Es ist daher gerade für Unternehmen aus energieintensiven Branchen ein wirkungsvolles Instrument, um Kosten zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen," so Annegret-Cl. Agricola, Bereichsleiterin bei der dena.

Das "Handbuch für betriebliches Energiemanagement" der _Initiative EnergieEffizienz_ stellt alle relevanten Handlungsebenen dar, von der Unternehmensleitung über unterschiedliche Betriebsebenen - wie Controlling und Produktion - bis zum Energiemanager. Mit dem Online-Angebot kann der Nutzer einem Projektteam eines typischen Fertigungsbetriebs bei der Einführung eines Energiemanagements über die Schulter sehen. Die zentralen Schritte werden anschaulich dargestellt und durch weiterführende Informationen, Praxisbeispiele und Hinweise zu gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen ergänzt. Das Vorgehen orientiert sich dabei an vier Arbeitsschritten, die problemlos in bestehende Qualitätsmanagementsysteme wie ISO 9001 eingebettet werden können:

1. VORBEREITUNG: Zunächst sollten Verantwortlichkeiten und Kompetenzen für das Projekt "Energiemanagement" definiert werden. Es empfiehlt sich, ein abteilungsübergreifendes Energieteam zu gründen, das die Umsetzung vorantreibt und kontinuierlich begleitet.

2. ANALYSE: In einem nächsten Schritt werden systematisch Daten zu Energieverbräuchen und -kosten im Unternehmen erhoben. Diese Werte bilden die Grundlage für ein regelmäßiges Energiecontrolling, das kontinuierlich Fortschritte und Handlungsbedarf bei der Umsetzung erfasst. Nach der Analyse des energetischen Ist-Zustands werden für unterschiedliche Bereiche konkrete, messbare Einsparziele festgelegt.

3. PLANUNG UND UMSETZUNG: Auf Basis der Analyse werden sowohl organisatorische als auch technische Maßnahmen zur Reduzierung von Energieverbrauch und -kosten umgesetzt. Die im Netz aufbereiteten Referenzprojekte der dena bieten einen Überblick über erfolgreiche Praxisbeispiele. Es empfiehlt sich, bei Bedarf auf das Know-how externer Dienstleister zurückzugreifen. So können Energieberater bei der Datenerhebung und -auswertung oder bei der Planung von Maßnahmen helfen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können außerdem verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, zum Beispiel aus dem "Sonderfonds Energieeffizienz KMU" der KfW-Mittelstandsbank.

4. LAUFENDE VERBESSERUNG: Ist ein Energiemanagement einmal etabliert, sollten die Prozesse langfristig fest in die betrieblichen Abläufe integriert werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Erfassung und Bewertung von Energieverbrauchskennzahlen. Auf Basis dieser Daten werden kontinuierlich neue Zielvorgaben festgesetzt und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung entwickelt.

Die _Initiative EnergieEffizienz_ ist eine Kampagne der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

* Laut einer im Auftrag der dena durchgeführten Unternehmensbefragung vom November 2009 rechnen 64 Prozent der befragten Unternehmen für die kommenden zwei Jahre mit langsam aber kontinuierlich steigenden Energiepreisen. Das Marktforschungsunternehmen Mindline Energy befragte insgesamt 500 wirtschaftliche und technische Entscheidungsträger aus Unternehmen der Bereiche Industrie und Gewerbe zur Bedeutung des Thema Energieeffizienz.

Newsletter KIB 11/2010

Florierender Immobilienmarkt in Köln

 

Das Wirtschaftsmagazin „Capital“ bescheinigte dem Kölner Immobilienmarkt gute Noten. Egal ob für Käufer von vermieteten Mehrfamilienhäusern oder für Selbstnutzer, eigene vier Wände seien in der Domstadt eine sichere Bank. Köln zählt demnach neben Hamburg, Düsseldorf, München und Stuttgart zu den wirtschaftlich prosperierenden Regionen. Zudem sei die Nachfrage nach Wohnraum größer als das Angebot. Dies sorge für steigende Preise und Mieten. Die Autoren hoben besonders hervor, dass es in Köln seit einigen Jahren mit dem Rheinauhafen eine neu geschaffene Luxuslage gebe, wo die Quadratmeterpreise bei bis zu 6.000 Euro liegen. Weitere beliebte Wohnviertel sind ungebrochen Lindenthal, Braunsfeld, Rodenkirchen, Belgisches Viertel, Agnesviertel Junkersdorf und Sülz. Der Immobilienkompass erschien in der Ausgabe 6/2010 und steht ab 1. Juli online zur Verfügung unter: capital.de/immobilienkompass

 

 

Asbesthaltiges Stromspeichergerät ist kein Mangel

 

Ein asbesthaltiges Elektrospeicher-Heizgerät stellt keinen Mangel einer Immobilie dar, wie das Münchener Oberlandsgericht (OLG) feststellte.

Ein Käufer hatte eine Eigentumswohnung in einer 1977 errichteten Wohnanlage zum Preis von 168.000 Euro erworben. Im Kaufvertrag war die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen, soweit Mängel nicht vorsätzlich verschwiegen wurden. Später erfuhr der Käufer, dass die Elektrospeicher-Heizgeräte in seiner Wohnung asbesthaltig sind. Er meinte, von den Voreigentümern bei Abschluss des Kaufvertrages über dieses Detail getäuscht worden zu sein. Von solchen Geräten ging seiner Meinung nach eine erhebliche Gesundheitsgefahr aus, die einen Austausch erforderlich machte. Deswegen verklagte der Käufer die Voreigentümer auf Schadensersatz.

 

Das OLG urteilte, dass Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich eingestuft werden, grundsätzlich einen offenbarungspflichtigen Mangel darstellen. In diesem Fall kam jedoch ein Sachverständiger zum Ergebnis, dass von den Elektrospeicher-Heizgeräten bei üblichem Gebrauch und Handhabung keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Von einem Mangel an einer Immobilie ist erst dann zu sprechen, wenn die Gefahr besteht, dass Stoffe mit einem gesundheitsgefährdenden Potenzial im Rahmen der üblichen Nutzung austreten. Hier bestand aber wegen der Abgeschlossenheit des Gerätes keine Gefahr (Az: 5 U 1743/09).

 

 

BGH: Vermieter darf Mieterhöhung mit Typengutachten begründen

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. Mai  entschieden, dass die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber einem Wohnungsmieter auch dann formell wirksam ist, wenn sie sich auf ein Typengutachten stützt. Dies berichtete die „Immmobilien-Zeitung“.

Ein solches liegt vor, wenn sich das Gutachten nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters bezieht, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen. Im Streitfall hatte die Vermieterin, eine Immobiliengesellschaft, ihrem Mieterhöhungsverlangen ein solches Typengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete beigefügt - zu Recht, wie die Karlsruher Richter befanden (Az.

VIII ZR 122/09). Auch mit Hilfe eines solchen Gutachtens könne der Mieter die Berechtigung der Erhöhung zumindest ansatzweise überprüfen. Nichts anderes verlangten die gesetzlichen Vorschriften zu den Formalien einer Mieterhöhung.

 

 

Mieterbund: Heizkosten sind 2009 um 14 Prozent gesunken

 

Die Mieter in Deutschland haben im vergangenen Jahr mit durchschnittlich 718 Euro 14 Prozent weniger fürs Heizen ausgegeben als 2008. Der Verbrauch an Heizenergie sank um knapp zwei Prozent. Das geht aus einem bundesweiten Heizspiegel hervor, den der Deutsche Mieterbund und die gemeinnützige  Beratungsgesellschaft CO2online veröffentlicht haben. Dies berichtete die „Immobilien-Zeitung“. Ausgewertet wurden dafür knapp 80.000 Gebäudedaten. Je nach Energieträger differierten die Einsparungen. Beispiel 70-qm-Wohnung: Wer die Wohnung mit Heizöl auf höhere Temperaturen brachte, sparte gegenüber 2008 mit 620 Euro knapp 30 Prozent. Mieter mit Erdgasheizungen zahlten mit 785 Euro etwa zwei Prozent weniger, für Fernwärme wurden 860 Euro und damit 2,4 Prozent mehr fällig. Zum Vergleich: Die Preise für Heizöl sanken 2009 um 32 Prozent, die für Erdgas und Fernwärme um 4. Für dieses Jahr rechnet der Mieterbund mit steigenden Preisen und damit auch Kosten.

 

 

Muss Eigentümer Besuch von Nachbars Katzen dulden?

Ob ein Wohnungseigentümer Störungen durch Haustiere aus dem Nachbarhaushalt hinnehmen muss, hatte das Landgericht Bonn zu entscheiden.

Ein Eigentümer einer Eigentumswohnung mit Dachterrasse hielt 2 Katzen, die regelmäßig die benachbarte Terrasse und Wohnung aufsuchten. Das Ehepaar, dem diese Wohnung gehörte, hatte gerade Familienzuwachs bekommen. Da die Nachbarskatzen auf der Terrasse Kot, Urin und erbrochenes Gras zurückließen, stellten sie nach Ansicht des Ehepaares eine Gefahr für ihr Kleinkind dar. Sie verlangten vom Halter der Katzen, dass er zukünftig den Besuch seiner Tiere im Bereich ihres Sondereigentums verhindern muss. Da der Katzenhalter dieser Aufforderung nicht nachkam, reichte das Ehepaar eine Unterlassungsklage ein.

 

Die Richter entschieden, dass die beiden Katzen so gehalten werden müssen, dass sie nicht mehr in die Wohnung des Ehepaares gelangen. Außerdem durften die besorgten Eltern verlangen, dass die Katzen auf ihrer Terrasse keine Verschmutzungen durch Kot, Urin oder Erbrochenem hinterlassen. Ein weiterer Anspruch stand ihnen nicht zu. Denn Dachterrassenwohnungen sind für eine artgerechte Haltung geeignet. Deshalb ist ein Besuch der Tiere aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses bei bis zu 2 Katzen hinzunehmen. Auch Störungen durch Laufgeräusche sowie das Lagern von Katzen auf Fensterbänken und Gartenmöbeln sind hinnehmbare Beeinträchtigungen (LG Bonn, Az. 8 S 142/09).

 

 

Schäden an einem Haus wegen eines benachbarten Neubaus

 

Unmittelbar neben einem unterkellerten Einfamilienhaus wurde ein Reihenendhaus (ohne Keller) errichtet. Das Fundament war jedoch unzureichend ausgeführt und beeinträchtigte die Standfestigkeit des bestehenden Objekts, das unmittelbar an die Außenwand des Neubaus grenzte. Zwar stürzte der Altbau nicht ein, allerdings verglich ein Sachverständiger die künftige Situation der Familie mit dem "Leben auf einem Pulverfass". Der BGH entschied nach Auskunft der LBS, dass der Eigentümer Anspruch auf Schadenersatz habe - und zwar in Höhe des Betrages, der zum Wiederherstellen der ursprünglichen Stabilität nötig sei. (BGH, Az: V ZR 17/07)

 

 

Mieter duldet keine Modernisierung: Fristlose Kündigung möglich

 

Weigert sich ein Mieter, Modernisierungen im Haus zu dulden, obwohl ihn ein Gericht bereits dazu verurteilt hat, so rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. Das berichtete der Deutsche Anwaltverein unter Berufung auf ein Urteil des AG Frankfurt vom 5. August 2009 (AZ: 33 C 4733/08-28).

Der Vermieter beabsichtigte umfangreiche Modernisierungen in seinem Mietshaus. Seine Maßnahmen kündigte er allen Mietern an. Eine Mieterin wollte diese Modernisierung nicht dulden, wurde jedoch vom Gericht dazu verurteilt. Sie weigerte sich aber auch, nachdem dieses Urteil ergangen war, Handwerker und andere Baubeteiligte in ihre Wohnung zu lassen. Ebenso räumte sie auch den Dachboden nur zögerlich und auf Druck. Schließlich kündigte ihr der Vermieter fristlos und klagte auf Räumung.

 

Mit Erfolg. Dem Vermieter sei es nicht zuzumuten, das Verhalten seiner Mieterin, das sich bereits über zwei Jahre hinzog, zu tolerieren und das Mietverhältnis fortzusetzen. Das Verhalten der Frau zeige querulatorische Züge: Zwar könne ein Mieter Maßnahmen seines Vermieters gerichtlich prüfen lassen. Doch spätestens, nachdem die Mieterin von einem Gericht rechtskräftig dazu verurteilt worden war, hätte sie ihren Widerstand aufgeben müssen.

 

 

Redaktion: Sprachgut – Agentur für Immobilienkommunikation, Bernhard Hoffmann     

Wohnimmobilienmarkt Köln und Umland 1. Halbjahr 2010

Immobilienpreise und Mieten steigen in begehrten Lagen Kölns um fünf Prozent

Aktienkrise und Inflationsangst erhöhen Immobiliennachfrage um 20 Prozent. Gesucht werden vermietete Wohnungen und Mehrfamilienhäuser sowie Immobilien zur Selbstnutzung. Preise und Mieten in beliebten Kölner Lagen um fünf Prozent gestiegen.

 

Köln,  23.6.2010: Viele Menschen misstrauen seit Ausbruch der Wirtschaftskrise den Aktienmärkten und die griechische Schuldenkrise schürt ihre Inflationsangst. In dieser Situation investieren die Kölner verstärkt in krisensichere Immobilien. Sie kaufen mehr Wohnungen und Häuser, um diese selbst zu bewohnen und erwerben mehr vermietete Häuser als Kapitalanlage.

Dies beobachten die Mitglieder der Kölner Immobilienbörse (KIB). In dem Branchennetzwerk sind 37 regional tätige Immobilienmakler und Verwalter aus 16 Firmen zusammengeschlossen. Besonders gesucht werden in der Domstadt vermietete Mehrfamilienhäuser mit vier bis sechs Wohnungen, die bis zu einer Million Euro kosten. Da das Angebot knapp ist, sind viele Investoren mittlerweile bereit, sanierungsbedürftige Gebäude zu kaufen, um diese danach zu modernisieren. „Vor einigen Monaten war es dagegen noch schwierig, für solche Objekte Käufer zu finden“, erläutert KIB-Sprecher Roland Kampmeyer. Auch vermietete Studentenapartments und Wohnungen erleben eine Renaissance. In den vergangenen sechs Monaten, so schätzt er, sei die Nachfrage insgesamt um 20 Prozent gestiegen.

Dies gelte auch für Einfamilien- und Reihenhäuser zur Selbstnutzung. „Waren die Verbraucher bei Ausbruch der Wirtschaftskrise noch verunsichert, hatten Angst um ihren Arbeitsplatz und deshalb beim Immobilienkauf zurückhaltend, so sind sie mittlerweile bereit, in eigene vier Wände zu investieren. Für ein gebrauchtes Eigenheim in guter Lage wie in Brück, Longerich, Weiden und Widdersdorf muss man etwa 350.000 Euro einrechnen, für vergleichbare Reihenmittelhäuser 230.000 Euro. In stark nachgefragten Lagen wie in Junkersdorf, Rodenkirchen oder Müngersdorf stiegen die Preise im ersten Halbjahr um etwa fünf Prozent. Im gleichen Maße kletterten auch die Kaltmieten an begehrten Standorten wie im Agnesviertel, in Lindenthal, Sülz oder Riehl. Hier liegt die Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche zwischen neun und zwölf Euro. Die hohe Nachfrage geht mit einer anhaltend schwachen Bautätigkeit einher: Laut Statistischem Landesamt sank die Zahl der errichteten Mehrfamilienhäuser in Köln zwischen 2008 und 2009 um 21,9 Prozent.

 

Konstante Preise im Kölner Umland

 

In den Umlandgemeinden wie beispielsweise in Brühl, Bornheim, Bergisch Gladbach und Sankt Augustin hat sich die Nachfrage ebenfalls erhöht, die Immobilienpreise und Mieten blieben allerdings stabil. Einzig bei Häusern, die nicht älter als zehn Jahre sind und gut an Bahn- und Busnetz angeschlossen sind, seien die Preise leicht gestiegen, erklärt KIB-Mitglied René Reuschenbach aus Bornheim. Bei Häusern aus den 1960er und 1970er Jahren hingegen kann es zu Preisabschlägen kommen, wenn die Fenster nicht erneuert und kein Wärmedämmung vorgenommen wurden. Für freistehende Eigenheime in guten Lagen muss man in Bergheim 215.000 Euro, in Brühl 300.000, in Pulheim 330.000 und in Rösrath 220.000 Euro einrechnen.

In Regionen, die von der Ballungsregion Köln weiter entfernt liegen, ist kein Nachfrageplus nach Eigenheimen spürbar. Alfred Kirch, KIB-Vorsitzender und Makler in Mechernich bemerkt aber ein gestiegenes Interesse an Ferienhäusern. Deren Käufer kommen verstärkt aus Belgien und den Niederlanden.

Kampmeyer glaubt, dass auch in den kommenden sechs Monaten die Lust der Verbraucher am Immobilienkauf anhält.

 

Die KIB:

In der Kölner Immobilienbörse (KIB) sind 37 Immobilienmakler und Verwalter aus der Region Köln zusammengeschlossen, die in 16 Mitgliedsfirmen tätig sind. Das Ziel der Börsenmitglieder ist die gemeinsame Vermarktung ihrer Immobilienangebote. Auf der Webseite www.koelner-immobilienboerse.de sind permanent etwa 500 Immobilienangebote online. Im vergangenen Jahr vermittelten die Börsenmitglieder über 380 Immobilien mit einem Gesamtwert von 85 Millionen Euro sowie rund 1.000 Mietverträge.

 

 

Pressekontakt:

Roland Kampmeyer, Sprecher der KIB

Kampmeyer Immobilien GmbH
Telefon (0221)92 16 42-200
E-Mail: rk@kampmeyer.com

Hausbesitzer sind in Schockstarre
Die strengen Pflichten zum Energiesparen lassen die meisten Eigentümer vor einer Sanierung zurückschrecken. Für Baukosten bis zu 70 000 Euro reichen bei vielen die Rücklagen nicht aus

Wer als Hausbesitzer den Klimagipfel in Kopenhagen verfolgte, bekam in der vergangenen Woche wieder ein schlechtes Gewissen. Mindestens ein Drittel der CO2-Emissionen in den entwickelten Staaten gehen auf das Konto von öffentlichen Gebäuden, Gewerbebauten - und privaten Haushalten, meldete die Internationale Energie Agentur (IEA). Vor allem die Besitzer älterer unsanierter Häuser schädigten das Klima, so die Botschaft. Mit harten Sanierungsvorgaben ließe sich laut IEA die Energie, die für Heizung, Kühlung und Warmwassererzeugung benötigt wird, aber um bis zu 80 Prozent reduzieren. "Energieeffiziente Gebäude sind die schnellste, billigste und wichtigste Lösung für unsere Klimaprobleme", sagte der Direktor der Global Climate Initiative des WWF, Kim Carstensen.

Auch zahlreiche Bau-Verbände machten in Kopenhagen auf sich aufmerksam. Die Dämmstoffindustrie forderte eine Pflicht zum Null-Energie-Haus, der Industrieverband Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) verlangte ein höheres Tempo bei der Modernisierung von Heizungen in Deutschland.

Doch auch nach Kopenhagen wird die Bundesregierung die Vorgaben für energetische Modernisierungen vorerst nicht erhöhen - und damit die Bau- und Sanierungskosten nicht verteuern. Die hiesigen Auflagen sind bereits höher als im übrigen Europa. Und in den nächsten Jahren werden auch ohne neue Pflichten hohe Kosten auf Immobilienbesitzer zukommen, wie Beispielrechnungen zeigen. Die Rücklagen dafür reichen in vielen Fällen bei Weitem nicht aus.

"Bauherren und Bestandsmodernisierer müssen nirgendwo auf dem Kontinent so hohe Kosten tragen wie in Deutschland, weil die Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur CO2-Reduktion bereits heute weit über die Beschlüsse von Kopenhagen und die von der EU für 2020 geplanten Energieeinsparvorgaben hinausgeht", sagt Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbands privater Bauherren (VPB). Noch vor dem Klimagipfel in Kopenhagen hatten Europaparlament und EU-Kommission neue Energiesparstandards vereinbart, die von 2020 an in allen Staaten der Gemeinschaft gelten sollen. "Die meisten der europaweit erst in elf Jahren in Kraft tretenden Auflagen sind in Deutschland bereits jetzt vorgeschrieben", bestätigt Gerold Happ, Energiereferent beim Eigentümerverband Haus und Grund.

Erst dieses Jahr hat die Bundesregierung mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 die Verbrauchsvorgaben für Immobilien im Mittel um weitere 30 Prozent gegenüber der EnEV 2007 verschärft. Danach darf der rechnerisch zulässige Primärenergiebedarf eines neuen Eigenheims statt zuvor zehn nur noch sieben Liter Öl pro Quadratmeter und Jahr betragen. Dach und Fassade müssen bei Neubau oder Sanierung stärker gedämmt, dichtere Fenster und effizientere Heizungen eingebaut werden.

Die EnEV-2009-Vorgaben gelten für alle neuen Häuser, deren Bauantrag nach dem 30. September dieses Jahres gestellt wurde. Zudem fallen Modernisierungen an Bestandsobjekten unter die Auflagen, wenn die Arbeiten nach diesem Stichtag begonnen wurden. Zwar sieht die EnEV bei bestehenden Häusern einen Abschlag von 40 Prozent vor. Deshalb muss der rechnerische Primärenergiebedarf eines nach EnEV-Standard sanierten Eigenheims nicht auf sieben, sondern nur auf 9,8 Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr gesenkt werden. Ausgenommen von den EnEV-Vorgaben sind aber nur kleinere Schönheitsreparaturen. "Sobald zehn Prozent oder mehr von Fassade, Dach- oder Fensterflächen erneuert werden, müssen die gesamten Bauteile auf den neuen EnEV-Stand gebracht werden", erläutert Mike Verhoeven, Energieexperte bei der Dekra Real Estate. Werden mehrere Gebäudekomponenten wie Dach und Fenster gleichzeitig erneuert, müssen die Maßnahmen so gestaltet werden, dass der rechnerische Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt.

Dadurch kämen hohe Kosten auf die Besitzer zu, sagt VPB-Chefin Merzyn. "Um ein Bestandsobjekt auf den Standard der EnEV 2009 zu bringen, sind Aufwendungen von mindestens 70 000 Euro nötig." Die energetische Sanierung der Fassade koste bei einem Eigenheim 25 000 Euro, ein neues Dach 35 000 Euro, neue Fenster 10 000 Euro, eine neue Heizungsanlage zwischen 5000 und 15 000 Euro.

Bei den gegenwärtigen Erdgas- und Heizölpreisen würden sich diese Ausgaben nach VPB-Berechnungen erst nach 25 oder 30 Jahren amortisieren. Nur wenn die Energiepreise massiv ansteigen sollten, würden sich die Aufwendungen in kürzerer Zeit rechnen. "Viele Eigenheimbesitzer sind angesichts der Unsicherheit und der hohen Modernisierungskosten in Schreckstarre gefallen und investieren gar nicht mehr in die Instandhaltung ihrer Häuser", sagt Merzyn.

Das liegt auch daran, dass die meisten Grundeigentümer über keine ausreichenden finanzielle Reserven verfügen, um eine Modernisierung zu stemmen. Nach einer aktuellen Umfrage des Instituts Privater Bauherren (IPB) haben 48 Prozent der deutschen Eigenheimbesitzer für die Instandhaltung ihrer Immobilie lediglich Rücklagen von bis zu 5000 Euro bilden können. Nur gut 31 Prozent haben ein Polster zwischen 5001 und 20 000 Euro. Gerade einmal 15 Prozent verfügen über eine noch höhere Reserve. IPB-Präsident Thomas Penningh: "Die meisten Hauseigentümer haben nicht genügend Geld, um die vom Gesetzgeber geforderte energetische Sanierung des Altbestands zu stemmen."

Zwar stellt die Bundesregierung über die staatliche Förderbank KfW zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für Modernisierungen bereit. "Die werden aber nur gewährt, wenn die Sanierung noch über die Vorgaben der EnEV 2009 hinausgeht", sagt Penningh. "Die dabei anfallenden zusätzlichen Kosten fressen die staatliche Förderung größtenteils auf." Zudem hätten nach der IPB-Umfrage die meisten Eigentümer-Haushalte nur wenig Spielraum, um einen zusätzlichen Kredit zu stemmen.

Jeder fünfte befragte Eigentümer habe pro Monat lediglich 100 Euro an frei verfügbarem Einkommen für weitere Zins- und Tilgungsleistungen. Das reiche nicht einmal, um 25 000 Euro für die Sanierung einer Fassade mit Krediten inklusive eines KfW-Darlehens mit zehnjähriger Laufzeit zu finanzieren, sagt der Instituts-Präsident. In diesem Fall beliefen sich die Belastungen für Zins und Tilgung nach IPB-Berechnungen bereits auf 110 Euro pro Monat. Penningh: "Kommt dann nur eine größere Reparatur hinzu, wären die Besitzer aufgeschmissen."

Ursprünglich sollte die Energieeinsparverordnung bereits 2012 um nochmals 30 Prozent verschärft werden. Im Koalitionsvertrag sind Union und FDP jedoch übereingekommen, zunächst abzuwarten, welche Erfolge die EnEV 2009 bringt. Für VPB-Geschäftsführerin Merzyn ist das ein Schritt in die richtige Richtung: "Bei noch rigideren Auflagen würden noch mehr Grundeigentümer auf eine Modernisierung ihres Heims verzichten."

Für Sie gelesen in der Welt am Sonntag.
Autor: Richard Haimann 20. Dezember 2009
Newsletter der Kölner Immobilien Börse KIB 6/2010

Köln, 25.01.2010, nachfolgend können Sie den neuesten Newsletter online lesen.

 

Mieter muss an Silvester um 17 Uhr nicht den Briefkasten prüfen

 
Will der Vermieter fristgerecht eine Nachzahlung verlangen, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungsjahres zugehen. Der Briefkasten-Einwurf der Abrechnung am Silvesternachmittag reicht nicht aus. (Landgerichts Waldshut-Tiengen, AZ: 1 S 19/09). Darauf weisen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
 
Der Vermieter warf die Nebenkostenabrechnung für 2007 am Nachmittag (17 Uhr) von Silvester 2008 in den Briefkasten des Mieters. Er verlangte eine Nachzahlung von 650 Euro. Die Mieterin hatte ihren Briefkasten am Silvestertag bereits um 15 Uhr geleert und fand die Abrechnung erst am 2. Januar 2009. Sie klagte auf Feststellung, dass dem Vermieter kein Nachzahlungsanspruch zustehe.
 
Mit Erfolg. Der Vermieter habe die zwölfmonatige Abrechnungsfrist versäumt, so das Gericht. Grundsätzlich müsse eine Abrechnung nicht persönlich übergeben werden, sondern der Einwurf in den Briefkasten reiche aus. Damit dies aber fristgerecht geschehe, müsse dies vor der üblichen Leerung des Briefkastens geschehen. Der Einwurf am späten Nachmittag reiche hierfür nicht aus. Hätte der Vermieter die Abrechnung persönlich übergeben, wäre dies fristgerecht gewesen, erläutern die Mietrechtsanwälte.
 
 
Abrechnungszeitraum der Nebenkosten nicht mehr als 12 Monate
 
Ein Vermieter darf die Nebenkostenabrechnung nur für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellen. Ist der Abrechnungszeitraum länger als ein Jahr, ist die Abrechnung formell unwirksam, so der DAV (Landgericht Gießen, AZ: 1 S 288/08).
 
Der Mieter zog nach etwa zwei Jahren aus. Vom Vermieter verlangte er eine Abrechnung der Nebenkosten. Da diese ausblieb, klagte er auf Rückzahlung seiner Nebenkosten-Beträge. Während des Verfahrens rechnete der Vermieter für einen Zeitraum von 13 Monaten ab.
 
Die erste Instanz hatte die Klage des Mieters noch abgewiesen, vor dem Landgericht hatte er jedoch Erfolg. Der Mieter könne die Rückzahlung der gezahlten Nebenkosten verlangen, da das Mietverhältnis beendet sei. Der Vermieter habe nicht fristgerecht abgerechnet. Die zwischenzeitlich erstellte Abrechnung sei formell unwirksam, da sie keinen Zeitraum von einem Jahr umfasse. Mit 13 Monaten sei der zulässige jährliche Abrechnungszeitraum überschritten.
 
Bei einer Abrechnung von einem Jahr kann der Mieter diese nachvollziehen, erläutern die Mietrechtsanwälte, bei einem längeren Zeitraum sei dies nicht ohne weiteres möglich.
 
 
Wasserkosten: Keine gesamtschuldnerische Haftung von Wohnungseigentümern
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht als Gesamtschuldner für die Forderung eines Wasserversorgers haften.
 
Vertragspartner sei allein die insoweit (teil-)rechtsfähige WEG. Im verhandelten Fall verlangte das Versorgungsunternehmen von drei Mitgliedern einer WEG die Zahlung des Entgelts für die Wasserver- und -entsorgung - zu Unrecht, wie die Karlsruher Richter befanden (Az. VIII ZR 329/08). Denn die beklagten Eigentümer hafteten nur nach dem Verhältnis ihres jeweiligen Miteigentumsanteils für die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft, nicht aber als Gesamtschuldner für die gesamte Forderung. Der BGH verwies die Sache deshalb an das Landgericht Berlin zurück - dieses muss nun die Miteigentumsanteile der Beklagten feststellen.
 
 
BGH: Vermieter kann Wasserkosten ohne gesonderte Zähler abrechnen
 
Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter bei der Wasserkostenabrechnung nicht verpflichtet ist, verschiedene Nutzergruppen durch jeweils gesonderte Zähler zu erfassen. Der Verbrauch von Wohneinheiten könne in der Weise ermittelt werden, dass der mittels Zwischenzähler gemessene Verbrauch eines gewerblichen Mieters von dem Gesamtverbrauch laut Hauptwasserzähler abgezogen wird. So handhabte es die Vermieterin eines Gebäudes mit einer Gewerbeeinheit und vier Wohneinheiten in den Fällen, die den Entscheidungen des BGH zugrunde lagen - zu Recht, wie die Karlsruher Richter befanden (Az. VIII ZR 27/09, VIII ZR 69/09, VIII ZR 345/08, VIII ZR 334/08). Denn weder eine Vereinbarung noch das Gesetz schreibe eine generelle Verbrauchserfassung für Wasserkosten vor. So genüge für die Wohneinheiten eine Abrechnung gemäß der Wohnfläche nach vorherigem Abzug des Gewerbeanteils.
 
 
Gefriertruhe statt Waschmaschine?
 
In der Teilungserklärung einer WEG war im Keller ein Waschraum ausgewiesen. Trotzdem bat eine Partei um eine andere Nutzung – sie wollte dort einen Gefrierschrank aufstellen. Die Eigentümerversammlung beschloss mehrheitlich, man habe dagegen „keine Bedenken“. Ein Mitglied war allerdings nicht einverstanden und führte ins Feld, solch eine Entscheidung sei durch die schriftliche Teilungserklärung nicht gedeckt und deswegen nicht zulässig, so die
LBS. Nach der Aufstellung eines Gefrierschranks müsse man außerdem fürchten, dass sich täglich Personen im Waschraum aufhielten, um dort etwas aufzufüllen oder abzuholen. Das sei nicht zu vergleichen mit der weit selteneren Nutzung von Trockner und Waschmaschine.
 
Das Urteil: Die ursprüngliche „Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter“ in der Teilungserklärung sei klar, entschied die zuständige Zivilkammer. Davon dürfe man nicht ohne weiteres abweichen. Eine andere Nutzung der Gemeinschaftsfläche komme nur dann infrage, wenn diese nicht spürbar mehr Störungen für die Bewohner mitbringe. Das konnten die Richter in diesem Falle nicht erkennen, weswegen der Gefrierschrank stehen bleiben darf. (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 20 W 259/07)

 
Routenplaner sind ausreichend
 
Wenn ein Bürger umzieht, dann betrachten das die Finanzämter normalerweise als dessen Privatangelegenheit. Steuerliche Vorteile in Gestalt von Werbungskostenabzug sind nur möglich, wenn sich dadurch die Fahrtstrecke zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Doch wer bestimmt diese Fahrtzeit? Darum drehte sich nach Auskunft der LBS ein Prozess.
Ein Angestellter zog um und gab dafür rund 4.500 Euro aus. Diesen Betrag machte er in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend. Wenn man die spezifische Verkehrslage auf der alten und der neuen Wegstrecke vergleiche, dann komme man dabei auf die höchstrichterlich geforderte Fahrtzeitverkürzung von mindestens einer Stunde. Das Finanzamt bestritt dies. Auch der Einsatz von drei Routenplanern habe ergeben, dass sich lediglich ein deutlich geringerer zeitlicher Vorteil ergebe. Deswegen könne man dem Bürger die beantragten Steuervorteile nicht gewähren. Der Betroffene wehrte sich gegen den Einsatz der Routenplaner. Diese seien gar nicht in der Lage, die Verkehrsbelastung zu Stoßzeiten korrekt zu berechnen. 

 Das Finanzgericht wandte sich - wie schon zuvor die Steuerbehörde - gegen die Anerkennung der Werbungskosten. Die Durchschnittswerte der Routenplaner seien ausreichend, um sich eine Vorstellung von der Zeitersparnis zu machen. Außerdem sei der Steuerzahler im Schichtdienst tätig und habe deswegen die Möglichkeit, die Stoßzeiten im Straßenverkehr zu umgehen. Die 4.500 Euro für den Umzug musste der Mann demzufolge aus eigener Tasche begleichen. (Finanzgericht Hamburg, Az 5 K 33/08)

 
Selbstauskunft muss genau sein
 

Macht der potenzielle Mieter in der Selbstauskunft falsche Angaben, kann dies die fristlose Kündigung nach sich ziehen, falls sich der Vermieter auf diese Auskünfte verlassen hatte. In einem Fall beim Landgericht München I, Az: 14 S 18532/08) hatte ein Mieter sein Brutto- anstatt sein Nettoeinkommen angegeben. Zudem gab er sich als festangestellter Mitarbeiter eines Forschungsinstituts aus, war jedoch in Wirklichkeit nur freiberuflich tätig.

Wegen arglistiger Täuschung kündigte der Vermieter nach knapp zwei Jahren den Vertrag und erhob Räumungsklage. Die Richter gaben ihm Recht, denn ein Vermieter habe berechtigtes Interesse an der Bonität seiner Mieter. Auch dass der Mieter die ganze Zeit pünktlich seine Miete bezahlt habe und kein messbarer Schaden eingetreten war, ändere nichts an diesem Grundsatz.
 
 

Autor: Redaktion: Sprachgut – Agentur für Immobilienkommunikation, Bernhard Hoffmann